BAFA-Förderung von Kompressoren

BAFA Förderung bei Kompressoren – Jetzt informieren!

Stand: 11. Mai 2021

Ab sofort sind geförderte Maßnahmen im Rahmen des Moduls 4 technologieoffen und nicht mehr technologiegebunden.

Das zusätzliche Formular „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beim BAFA-Antrag auf Förderung von Querschnittstechnologien im Modul 1 entfällt. Sie können somit mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme – auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang im BAFA beginnen oder aber erst die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) über den Antrag abwarten.

Hier finden Sie die Modul-Erklärung, Merk- und Infoblätter.

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BAFA Förderung: Bundesregierung bezuschusst Investitionen in effiziente Druckluft

Mit bis zu 40% werden Ersatz- oder die Neuanschaffung von Druckluftanlagen (Schraubenkompressoren) und Nachrüstungen von übergeordneten Steuerungen, Kompressoren mit Drehzahlregelung, Dämmungen von Anlagen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Erstinvestitionen in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

BITTE BEACHTEN: Voraussetzung für die Fördermittel ist ein Antrag bei der BAFA. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der BAFA (2-6 Wochen) ist die Bestellung Ihres Kompressors problemlos möglich.

Fragen Sie uns gerne an – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Dennis Martens - DF Druckluft-Fachhandel GmbH
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Fachberater für die BAFA-Förderung:
Dennis Martens
Telefon: 07032-95693-34


Folgende Technologien werden durch die BAFA Förderung gefördert:

  • Hocheffiziente Kompressoren
    Hocheffiziente Kompressoren mit Drehzahlregelung.
    Hocheffiziente Kompressoren ohne Drehzahlregelung, wenn der Kompressor mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil betrieben wird.
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
    Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation
  • Ultraschallmessgerät
    Die Erstinvestition in Ultraschallmessgeräte zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät) in Kombination mit einer im Vorfeld genannten Maßnahme bzgl. effizienter Drucklufterzeugung
  • Wärmerückgewinnung
    Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen

Folgende Voraussetzungen müssen für einen Antrag erfüllt werden:

  • Hocheffiziente Kompressoren
    Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 4 und 15 bar Überdruck liegen. Der Kompressor muss in Abhängigkeit des Druckniveaus eine Effizienz bei der Drucklufterzeugung gemäß dem mittleren spezifischen Leistungswert nach den Tabellen 2 und 3 (siehe Merkblatt Modul 1 – Querschnittstechnologien). Der spezifische Leistungswert ist nach den Vorgaben der ISO 1217:2009 Annex C / E zu ermitteln. Kältetrockner sind bei der Bestimmung der spezifischen Leistung nicht zu berücksichtigen. Bei drehzahlgeregelten Kompressoren ist die spezifische Leistungsaufnahme bezogen auf den Bestpunkt zu ermitteln.*Die Tabellen 2 und 3 finden Sie hier im Infoblatt „Modul 1 – Querschnittstechnologien“ unter „Publikationen“ (Seite 6 & 7).
  • Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren
    Bei mehreren parallel in das gleiche Verbrauchernetz fördernden Einzelkompressoren muss eine übergeordnete Steuerung die Betriebsweise der einzelnen Kompressoren zur energieoptimalen Deckung des Druckluftbedarfs (z. B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) übernehmen.
  • Ultraschallmessgerät
    Die Förderung erfolgt ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 1.4. Je Antragsteller wird maximal ein Leckagemessgerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro förderfähig.
  • Wärmerückgewinnung
    Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Folgende Nachweise müssen erbracht werden, damit Fördermittel beantragt werden können:

  • Der Nachweis des Bestpunktes bei drehzahlgeregelten Kompressoren erfolgt durch den Hersteller.
  • Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung eines Sachverständigen oder Herstellers auf Grundlage der Produktdatenblätter des Wärmetauschers und Kompressors zu erbringen.
  • Der Nachweis der übergeordneten Steuerung.


Kurzinfo Antragsberechtigte:


Berechtigt für einen Antrag und einen Zuschuß sind Unternehmen, die eine Gewerbeanmeldung vorweisen können oder im Handelsregister oder in der Handwerksrolle eingetragen sind. Darunter zählen private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und Contractoren, die in dieser Richtung genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland durchführen.

Kurzinfo Fördergrenzen bei den Einzelmaßnahmen:

  • Förderfähig und damit berechtigt für einen Zuschuß sind dabei Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro, einschließlich der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Nebenkosten für Planung und Installation.
  • Die Förderung ist auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Als Vorhaben gilt die Summe aller Einzelmaßnahmen an einem Standort.
  • Die Höhe der Forderung der Nebenkosten entspricht maximal 30 % der Investitionskosten.

Detaillierte Informationen zu Ihrem BAFA Antrag finden Sie hier im PDF-Format.

Hier finden Sie das BAFA Antragsformular.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den BAFA Querschnittstechnologien und mehr.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Verfahrensablauf vom Antrag bis zur Auszahlung Ihrer BAFA-Förderung:
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Hocheffiziente Querschnittstechnologien – Jetzt bis zu 40% Förderung für komplette Druckluft-Systeme sichern! (Modul 1)

Wer sein bestehendes Druckluft-System optimiert, erweitert, ersetzt oder sogar in ein komplett neues System investieren möchte (z. B. im Neubau), kann mit einer BAFA-Förderung von bis zu 200.000 Euro (je Standort) rechnen. Im Vergleich zu der Förderung von Einzelmaßnahmen, kann in der systemischen Optimierung nicht nur der Kompressor, sondern zusätzlich auch noch die komplette Peripherie wie z.B. Kältetrockner, Filter, Druckluftbehälter, Wärmerückgewinnung und Druckluftnetz inkl. Montage zu 30% (bei KMU’s*: 40%) mit gefördert werden.

*Kleine und mittelständische Unternehmen unter 500 Mitarbeiter.

Bei der Optimierung technischer Systeme wird auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes durch einen Energieberater (BAFA-Zulassung) der Ersatz sowie die Neuanschaffung förderfähiger Querschnittstechnologien bezuschusst. Darüber hinaus können Maßnahmen gefördert werden, die dazu beitragen, die Energieeffizienz einer Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung der Systemanbindung zu verbessern. Voraussetzung für die Förderung ist, dass im Rahmen der Verbesserung der Gesamt-Energieeffizienz auch mindestens ein neuer Kompressor im System mit angeschafft wird.

Nur Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro können von der BAFA-Förderung profitieren.

 

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4)

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Die Förderung ist technologieoffen und kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.

Im Rahmen dieses Moduls sind die geförderten Maßnahmen technologieoffen! (z. B. Gebläse). Vorraussetzung ist ebenfalls ein qualifiziertes Einsparkonzept durch einen Energieberater (BAFA-Zulassung), durch das Unternehmen selbst (DIN EN 50001) oder EMAS – zertifiziertes Energie- und Umweltmanagementsystem). Die Energieeinsparung muss nachgewiesen werden, es sind jedoch keine 25 % mehr nötig.

Der Investitionszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen beträgt max. 40 % (30 %). Der Investitionszuschuss beträgt max. 700 Euro (500 €) pro jährlich eingesparter Tonne CO2. Die Höhe der Nebenkosten ist nicht gedeckelt. Der maximale Förderbetrag pro Vorhaben beläuft sich auf 10 Mio Euro.

Weitere Informationen zu Modul 4 finden Sie hier.

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur BAFA-Förderung von Kompressoren

  1. Welche Produkte beinhaltet Modul 1?

    – Schraubenkompressor (Standard Anlage, frequenzgeregelte Anlage, Anlage mit angebauten Trockner bzw. stationäre Anlagen / Komplett-Systeme)
    – Übergeordnete Steuerung
    – Wärmerückgewinnung (die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen)
  2. Können im Rahmen von Modul 1 auch 2 Kompressoren gefördert werden?
    – Wenn 2 Kompressoren benötigt werden um den Druckluftbedarf zu decken dann können auch 2 Kompressoren gefördert werden.
  3. Sind separat stehende Kältetrockner förderfähig?
    – Der Trockner als einzelne Anlage ist NICHT förderfähig, kauft der Kunde aber einen Schraubenkompressor mit passendem Kältetrockner (Förderfähigkeit des Kompressors nach Tabelle 4 vorausgesetzt) ist der passende Trockner in Kombination mit dem Kompressor förderfähig, die spezifische Leistung wird aber nur vom Kompressor betrachtet – das Gleiche gilt für T-Anlagen und Kombinationstrockner, wie z. B. beim HYBRITEC.
  4. Wird die übergeordnete Steuerung bei Neuanschaffung und/oder bei Ersatzanschaffung gefördert?
    – Die übergeordnete Steuerung für Drucklufterzeuger wird als eigenständige Querschnittstechnologie angesehen und ist somit in beiden Fällen förderfähig.
    – Eine übergeordnete Steuerung ist sogar ohne Investition in Drucklufterzeuger, als übergeordnete Steuerung für bereits vorhandene Kompressoren, förderfähig.
  • Müssen bei Komplettsystemen die Einzelpreise für Trockner und Kessel bei einer Förderung separat ausgewiesen werden?– Nein, da Komplettanlagen als Ganzes förderfähig sind.
    – Aufbereitungskomponenten sind nur in Modul 4 förderfähig.
  • Kann der Druckluftbehälter als Querschnittstechnologie im Modul 1 gefördert werden?
    – Nein, dieser ist im Modul 1 nicht förderfähig, jedoch im Rahmen des Moduls 4.
  • Welche Formen der Finanzierung durch BAFA und KFW sind durch die neue Förderrichtlinie möglich?
    – Mit Beginn der neuen Richtlinie zum 01.01.2019 ist nicht mehr nur ein Investitions-Zuschuss (BAFA), sondern auch ein „Kredit“ möglich (KFW). Hier handelt es sich um einen Tilgungszuschuss.- Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite www.kfw.de
  • Wie gehe ich beim vorzeitigem Maßnahmenbeginn vor? (Änderungsdatum 01.10.2019)
    – Ab sofort entfällt das zusätzliche Formular „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ beim BAFA-Antrag auf Förderung von Querschnittstechnologien im Modul 1. Sie können somit mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme – auf eigenes finanzielles Risiko – nach Eingang im BAFA beginnen oder aber erst die Entscheidung (Zuwendungsbescheid) über den Antrag abwarten.
  • Was ist die Fachunternehmererklärung?
    – Die Fachunternehmererklärung ist Bestandteil des Verwendungsnachweisverfahrens.
    – Die Fachunternehmererklärung ist durch den Installateur ( z. B. Subunternehmer) auszufüllen und zu unterschreiben. Sollten zwei oder mehr Installateure beauftragt worden sein, muss die Fachunternehmerklärung per Kopie von jedem der Installateure ausgefüllt werden. Der Fachunternehmer bestätigt die Richtigkeit der Angaben in der vom Unternehmen geltend gemachten Rechnung bezüglich der von ihm installierten Querschnittstechnologien.
  • Kann der Kunde den Antrag von 2018 absagen und für 2019 einen neuen Antrag stellen, um die 40 % Förderung zu erhalten?– Der Antrag aus dem Jahr 2018 kann nur storniert werden, wenn noch keine rechtsverbindliche Bestellung erfolgt ist. Ist dies der Fall, muss der Kunde den Antrag bei der BAFA stornieren.
    – Sollte die Bestellung der Anlage schon erfolgt sein, darf der Antrag nicht storniert werden. Sollte dies dennoch geschehen, kann die BAFA rechtliche Schritte einleiten.
  • Wie müssen die Kosten auf der Rechnung ausgewiesen werden?– Die Kopien der Rechnungen müssen Aufschluss über die Nettoinvestitionskosten der Querschnittstechnologie(n) ( z. B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) geben.
    – Die Installations- und Planungskosten (Netto) müssen separat ausgewiesen werden.
    – Die Lohnkosten sind von den Materialkosten getrennt auszuweisen.
  • Werden Planungs-und Installationsleistungen auch gefördert?– Planungs- und Installationskosten sind mit max. 30 % förderfähig, dürfen aber einen Anteil von 30 % der Netto-Investitionssumme nicht übersteigen. In diesem Fall werden 30 % der Netto- Investitionssumme mit 30 % gefördert.
    – Förderfähige Installationskosten beinhalten insbesondere die Ausgaben für Aufstellung, Montage und den Anschluss an vorhandene Systeme zur Herstellung einer betriebsbereiten Anlage.
    – Die Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Energieeffizienzmaßnahme (z.B. Einzelmaßnahme Schraubenkompressor) stehen.
    – Planungs- und Installationsleistungen müssen von externen Dritten durchgeführt werden, um förderfähig zu sein. Eigenleistungen des Antragstellers sind nicht förderfähig; eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Energiedienstleistungsunternehmen.
  • Welche Unterlagen sind für die Verwendungsnachweisprüfung erforderlich?– Bestätigung des antragsgemäßen Einsatzes und der Betriebsbereitschaft der technischen Anlage
    – Mittels elektronischem Verwendungsnachweisformular sowie
    – Fachunternehmererklärung, die durch den jeweils verantwortlichen Installateur auszufüllen und zu unterschreiben ist.
    – Nachweis der Ausgaben der installierten Investition sowie Planung und Installation mittels
    – hochzuladenen Rechnungen. Es sind die tatsächlich realisierten Ausgaben ohne Mehrwertsteuer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt), inklusive Skonti (auch wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden) und Rabatte anzugeben.
    – Darüber hinaus muss eine tabellarische Belegübersicht beigefügt werden, in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind. Aus dieser Belegliste müssen Tag, Empfänger sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.
    – Erklärung des Antragstellers über die Nicht-Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Mittel zur Förderung der Maßnahme
    – Bei einer Förderung nach 5.4 ist darüber hinaus die Bestätigung durch einen qualifizierten Energieberater oder des zuständigen unternehmensinternen Sachverständigen (sofern das antragstellende Unternehmen über ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügt) zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Einsparkonzepts durch einen Energieberater (BAFA-Zulassung) erforderlich.
    – Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben.
  • In welcher Höhe werden die Nebenkosten im Modul 1 gefördert?– Förderfähig sind in allen Modulen zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition. Im Modul 1 sind die förderfähigen Nebenkosten begrenzt auf maximal 30 % der Investitionskosten.Beispielrechnung:
    Investitionskosten 10.000 €, Nebenkosten 5.000 € (förderfähig: 30 % von 10.000 € = 3.000 €)
    Berechnung der förderfähigen Summe: 13.000 € x 0,4 (bei KMU) = 5.200 €Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Summe der förderfähigen Kosten immer durch das BAFA ausgewiesen bzw. bestimmt wird.